Rechtsprechung
   BSG, 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2766
BSG, 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80 (https://dejure.org/1981,2766)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80 (https://dejure.org/1981,2766)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 10/8b RAr 4/80 (https://dejure.org/1981,2766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ZIP 1982, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

    Auszug aus BSG, 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit die Frage, welcher Beteiligte die Folgen der Nichterweislichkeit einer rechtserheblichen Tatsache zu tragen hat, nur aus dem anzuwendenden materiellen Rechtssatz zu beantworten und zwar mit der Folge, daß die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen Beteiligten geht, der daraus ihm günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. BSGE 35, 216, 218 mwN).
  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

    Auszug aus BSG, 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80
    Unter diesen Umständen besteht kein Anlaß, die vom BAG entwickelte und in der arbeitsrechtlichen Praxis befolgte einheitliche Linie in Frage zu stellen und insoweit ohne schwerwiegende Gründe die Rechtssicherheit zu gefährden (vgl. hierzu BAG 12, 278; BAG in AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BSGE 40, 292, 296; 44, 163).
  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

    Auszug aus BSG, 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80
    Unter diesen Umständen besteht kein Anlaß, die vom BAG entwickelte und in der arbeitsrechtlichen Praxis befolgte einheitliche Linie in Frage zu stellen und insoweit ohne schwerwiegende Gründe die Rechtssicherheit zu gefährden (vgl. hierzu BAG 12, 278; BAG in AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BSGE 40, 292, 296; 44, 163).
  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus BSG, 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80
    Diese in BAGE 1, 273 = BAG AP Nr. 5 zu § 11 KSchG begonnene und in BAG AP Nr. 7 zu § 11 KSchG fortgesetzte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat seither eine Änderung nicht erfahren, obwohl dagegen Bedenken erhoben worden sind (zum Stand der Meinungen vgl. Hueck, Kündigungsschutzgesetz, 10. Aufl, § 13, RdNrn 19 bis 22).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Denn auch wenn für das Sozialgericht keine unmittelbare Bindungswirkung in Bezug auf die Feststellungen des Strafurteils besteht und das Sozialgericht insofern inhaltlich auch gegenteilig entscheiden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich das Sozialgericht jedenfalls mit den darin getroffenen Feststellungen des Strafurteils auseinandersetzen und sie würdigen muss (vgl. zum Ganzen: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 14.07.2017 - L 3 AL 22/14, juris, Rn. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.10.2011 - L 11 KA 30/09, juris, Rn. 35; Roos, in: von Wulffen/Schütze SGB X, 8. Aufl. 2014, vor § 39 SGB X, Rn. 4f; in diesem Sinne auch: BSG, Urt. v. 30.07.1981 -10/8b RAr 4/80, juris, Rn. 16 f. [zu einem vorausgehenden arbeitsgerichtlichen Urteil]; BSG, Urt. v. 26.06.1987 - 5a RKn 2/86, juris, Rn. 18 [zu einem vorausgehenden unterhaltsrechtlichen Urteil]; vgl. allgemein auch: OLG Koblenz, Urt. v. 07.04.1994 - 5 U 89/91, juris, Rn. 27 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. § 14 EGZPO, Rn. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - L 18 AL 176/10

    Insolvenzgeld; Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile; Prüfungspflicht für

    In dem Urteil vom 30. Juli 1981 ( - 10/8b RAr 4/80 - juris -) hat das BSG einem arbeitsgerichtlichen (Versäumnis-)Urteil über den Arbeitsentgeltanspruch eine Tatbestandswirkung beigemessen, jedoch angenommen, dass bei einem Verfahren über die Höhe des Konkursausfallgeldes (Kaug) auch solche Umstände zu berücksichtigen seien, die in dem vorausgegangenen arbeitsgerichtlichen Urteil keine Rolle gespielt haben; insofern sei den unterschiedlichen Regeln Rechnung zu tragen, nach denen arbeitsgerichtliche Verfahren auf der einen und sozialgerichtliche Verfahren auf der anderen Seite abgewickelt werden.

    Dies wird insbesondere bei einem Versäumnisurteil gegen den Arbeitgeber deutlich, gilt jedoch - aus den im Urteil des BSG vom 30. Juli 1981 (aaO) aufgeführten Gründen - ebenso bei einem kontradiktorischen Urteil.

    Ihr steht, soweit das rechtskräftige Urteil über den Sachverhalt entschieden hat, eine Nachprüfung des Urteils regelmäßig nicht zu (vgl BSG, Urteil vom 30. Juli 1981 - 10/8b RAr 4/80 -).

    Nimmt ein Beteiligter eine Rechtsfolge für sich in Anspruch, deren Voraussetzung eine Tatsache ist, die nicht als bewiesen festgestellt werden kann, so ist es dem Gericht verwehrt, die sich daraus ergebende - für den betreffenden Beteiligten günstige und somit für seinen Gegner ungünstige - Rechtsfolge auszusprechen (vgl BSG, Urteil vom 30. Juli 1981 - 10/8b RAr 4/80 -).

  • BSG, 16.11.2023 - B 12 BA 21/23 B
    Die Klägerin untersucht auch nicht hinreichend die Rechtsprechung des BSG zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile auf den Anspruch auf Konkursausfallgeld ( BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 35/99 R - BSGE 87, 1 = SozR 3-4100 § 141a Nr. 2; BSG Urteil vom 9.5.1995 - 10 RAr 5/94 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 15 S 68 ff; BSG Urteil vom 30.7.1981 - 10/8b RAr 4/80 - SozR 1500 § 141 Nr. 9) und zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Vergleiche ( BSG Urteile vom 24.9.2008 - B 12 KR 27/07 R - BSGE 101, 273 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 10 und - B 12 KR 22/07 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 9) auf deren Übertragbarkeit auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt.
  • LSG Hessen, 20.08.2010 - L 7 AL 165/06

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgelt - Tantiemenansprüche - Einstellung

    Bei jährlich abzurechnenden und auszuzahlenden Gewinnbeteiligungen stellt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf den Erarbeitungszeitraum ab, ohne dass es auf den Abrechnungs- oder Auszahlungszeitpunkt ankäme (s. Peters-Lange, in Gagel (Hrsg.), SGB III (Losblatt), Stand Dezember 2009, § 183 Rdnr. 109 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 30. Juli 1981, 10/8b RAr 4/80, Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 22/14

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass jedenfalls dann, wenn eine weitgehende Identität des den Gegenstand des zu entscheidenden (hier sozialgerichtlichen) Rechtsstreits und des Strafverfahrens bildenden Sachverhalts vorliegt, das rechtskräftige Strafurteil nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BSG, Urteile vom 30. Juli 1981 -10/8b RAr 4/80 - 26. Juni 1987 - 5a RKn 2/86; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2011 - L 11 KA 30/09; OLG Koblenz, Urteil vom 7. April 1944 - 5 U 89/91 - m.w.N.; Roos in von Wulffen/Schütze SGB X, 8. Aufl. 2014 vor § 39 Rn. 4f).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 54/06

    Anspruch auf Insolvenzgeld bei nicht betriebener Scheinfirma

    Demgegenüber gilt im sozialgerichtlichen Verfahren der Amtsermittlungsgrundsatz, der bei Vorliegen nahe liegender und zugänglicher Erkenntnisquellen weitergehende Feststellungen erfordert (vgl. zur Tatbestandswirkung eines arbeitsgerichtlichen Versäumnisurteils BSG, Urteil vom 30. Juli 1981, 10/8b RAr 4/80, SozR 1500 § 141 Nr. 9).
  • LSG Hessen, 13.11.2020 - L 7 AL 59/19
    Indessen sei zu beachten, dass es unter dem Gesichtspunkt der Respektierung von Hoheitsakten anderer Staatsorgane durch die Verwaltung opportun sei, den dort geschlossenen Vereinbarungen zu folgen (vgl. BSG vom 30. Juli 1981, 10/8b RAr 4/80, Rz. 16).
  • LSG Bayern, 25.01.2005 - L 9 AL 445/01

    Bindungswirkung von Urteilen anderer Gerichtszweige; Bestehen eines Anspruchs aus

    Darüber hinaus hat das BSG die Bindungswirkung von Urteilen anderer Gerichtszweige dann verneint, wenn aufgrund der Besonderheiten der anderen Verfahrensordnungen - speziell der zivilrechtlichen Dispositionsmaxime - im Verhältnis zu der das sozialgerichtliche Verfahren beherrschenden Amtsermittlung eine abweichende Entscheidung durch die Sozialgerichtsbarkeit bei selbst durchgeführter Beweisaufnahme denkbar erscheint, vgl. Boley in HK-SGG, Nomos-Verlag, 2003, § 141 Rn.30, BSG vom 08.04.1992, 10 RAr 4/91, vom 30.07.1981, 10/8b RAr 4/80.
  • SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 54/19
    Indessen ist zu beachten, dass es unter dem Gesichtspunkt der Respektierung von Hoheitsakten anderer Staatsorgane durch die Verwaltung opportun ist, den dort geschlossenen Vereinbarungen zu folgen (vgl. BSG vom 30.7.1981, 10/8b RAr 4/80, Rz. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 7/12 AL 35/16
    Dagegen spricht zwar - worauf der Kläger zutreffend hinweist -, dass das BSG entschieden hat (Urteil vom 30. Juli 1981 - 10/8b RAr 4/80 -, SozR 1500 § 141 Nr. 9 = juris Rn. 17 m. w. N.), dass die Rechtskraftwirkung eines arbeitsgerichtlichen Versäumnisurteils grundsätzlich zu beachten sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht